Die Franchise ist eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers am Schaden. Bei der absoluten Franchise (Selbstbehalt) wird ein fester Betrag vom Schaden abgezogen. Bei der relativen Franchise entfällt die Selbstbeteiligung vollständig, sobald der Schaden einen bestimmten Betrag überschreitet.
Praxisbeispiele
Eine PKV mit 500 € absoluter Franchise bedeutet: Der erste 500 €-Anteil jedes Jahres wird vom VN selbst getragen.
Verwandte Begriffe
SelbstbehaltPrämieDeckungssumme
Begriff in der Prüfung anwenden
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