Sachversicherung

Franchise

Die Franchise ist eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers am Schaden. Bei der absoluten Franchise (Selbstbehalt) wird ein fester Betrag vom Schaden abgezogen. Bei der relativen Franchise entfällt die Selbstbeteiligung vollständig, sobald der Schaden einen bestimmten Betrag überschreitet.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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