Fahrlässigkeit bezeichnet das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Man unterscheidet einfache (leichte) Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Versicherungsschutz in der Regel vollständig erhalten.
Praxisbeispiele
Ein Autofahrer fährt leicht abgelenkt und verursacht einen Auffahrunfall — einfache Fahrlässigkeit, voller Versicherungsschutz.
Verwandte Begriffe
Grobe FahrlässigkeitVorsatzKausalität
Begriff in der Prüfung anwenden
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