Rechtliche Grundlagen

Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit bezeichnet das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Man unterscheidet einfache (leichte) Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Versicherungsschutz in der Regel vollständig erhalten.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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