Sozialversicherungssystem

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Volle Erwerbsminderung liegt bei unter 3 Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit vor, teilweise bei 3–6 Stunden. Die Rente ist meist deutlich geringer als das letzte Gehalt.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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