Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Volle Erwerbsminderung liegt bei unter 3 Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit vor, teilweise bei 3–6 Stunden. Die Rente ist meist deutlich geringer als das letzte Gehalt.
Praxisbeispiele
Ein Arbeitnehmer erkrankt schwer und kann nur noch 2 Stunden täglich arbeiten — er erhält die volle Erwerbsminderungsrente.