Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge. Der umgewandelte Betrag ist bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei. Der Arbeitgeber muss seit 2019 einen Pflichtzuschuss von 15 % leisten.
Praxisbeispiele
Ein Arbeitnehmer wandelt monatlich 200 € Brutto in eine Direktversicherung um und spart dadurch Lohnsteuer und Sozialabgaben.