Lebensversicherung & Altersvorsorge

Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge. Der umgewandelte Betrag ist bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei. Der Arbeitgeber muss seit 2019 einen Pflichtzuschuss von 15 % leisten.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

Begriff in der Prüfung anwenden

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