Elementarschäden sind Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen. Sie sind nicht automatisch in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung enthalten, sondern müssen als separate Elementarschadenversicherung oder Zusatzbaustein vereinbart werden.
Praxisbeispiele
Ein Keller wird durch Starkregen überflutet — ohne Elementarschadenversicherung trägt der Eigentümer den Schaden selbst.