Sachversicherung

Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn Täter in einen Raum durch Einbrechen, Einsteigen oder Eindrücken von Behältnissen eindringen oder falsche Schlüssel nutzen, um Sachen zu entwenden. Die Hausratversicherung deckt typischerweise Einbruchdiebstahl und den dabei entstehenden Vandalismus. Einfacher Diebstahl (z.B. Taschendiebstahl) ist nicht erfasst.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

Begriff in der Prüfung anwenden

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