Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn Täter in einen Raum durch Einbrechen, Einsteigen oder Eindrücken von Behältnissen eindringen oder falsche Schlüssel nutzen, um Sachen zu entwenden. Die Hausratversicherung deckt typischerweise Einbruchdiebstahl und den dabei entstehenden Vandalismus. Einfacher Diebstahl (z.B. Taschendiebstahl) ist nicht erfasst.
Praxisbeispiele
Einbrecher hebeln ein Kellerfenster auf und stehlen Elektronikgeräte — klassischer Einbruchdiebstahl, gedeckt durch die Hausratversicherung.
Verwandte Begriffe
HausratversicherungVandalismus
Begriff in der Prüfung anwenden
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