Doppelversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko bei mehreren Versicherern versichert ist und die Summe der Versicherungssummen den Versicherungswert übersteigt. Im Schadenfall haften die Versicherer anteilig (Haftungsquote), der VN kann aber nicht mehr als den tatsächlichen Schaden erhalten.
Praxisbeispiele
Ein Hausbesitzer schließt versehentlich zwei Hausratversicherungen ab — im Schadensfall teilen beide Versicherer die Leistung auf.