Die Deckungszusage ist die Erklärung des Rechtsschutzversicherers, dass er die Kosten eines bestimmten Rechtsstreits übernimmt. Der Versicherungsnehmer sollte die Deckungszusage immer vor Beauftragung eines Anwalts einholen. Wird die Deckungszusage verweigert, kann der VN die Ablehnung anfechten.
Praxisbeispiele
Vor Einleitung einer Klage beantragt der VN die Deckungszusage bei seiner Rechtsschutzversicherung und erhält die Kostenzusage per Schreiben.
Verwandte Begriffe
RechtsschutzversicherungVersicherungsfall
Begriff in der Prüfung anwenden
Teste dein Wissen mit prüfungsnahen Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung.