Rechtsschutzversicherung

Deckungszusage

Die Deckungszusage ist die Erklärung des Rechtsschutzversicherers, dass er die Kosten eines bestimmten Rechtsstreits übernimmt. Der Versicherungsnehmer sollte die Deckungszusage immer vor Beauftragung eines Anwalts einholen. Wird die Deckungszusage verweigert, kann der VN die Ablehnung anfechten.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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