Der Bezugsberechtigte ist die Person, die im Versicherungsfall (z.B. Tod) die Versicherungsleistung erhält. In der Lebensversicherung kann der VN den Bezugsberechtigten frei bestimmen und ändern. Das Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich vereinbart werden.
Praxisbeispiele
Ein Versicherungsnehmer setzt seine Ehefrau als Bezugsberechtigte seiner Risikolebensversicherung ein — sie erhält die Leistung im Todesfall.
Verwandte Begriffe
VersicherterVersicherungsnehmerLebensversicherung
Begriff in der Prüfung anwenden
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