Kundenberatung & Bedarfsanalyse

Bezugsberechtigter

Der Bezugsberechtigte ist die Person, die im Versicherungsfall (z.B. Tod) die Versicherungsleistung erhält. In der Lebensversicherung kann der VN den Bezugsberechtigten frei bestimmen und ändern. Das Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich vereinbart werden.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

Begriff in der Prüfung anwenden

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