Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch besondere berufliche Einwirkungen verursacht werden und in der Berufskrankheitenliste aufgeführt sind. Anerkannte Berufskrankheiten berechtigen zu Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Beispiele sind Silikose (Quarzstaublunge) oder Lärmschwerhörigkeit.
Praxisbeispiele
Ein Bergmann erkrankt nach 20 Jahren Tätigkeit an Silikose — die Berufsgenossenschaft erkennt es als Berufskrankheit an und zahlt Rente.