Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Freiberufler und bestimmte Berufsgruppen (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Versicherungsvermittler) vor Schadensersatzansprüchen aus beruflichen Fehlern. Für §34d-Erlaubnisinhaber ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestdeckungssumme richtet sich nach der EU-Vermittlerrichtlinie.
Praxisbeispiele
Ein Versicherungsmakler gibt einem Kunden einen fehlerhaften Rat, der zu einem unversicherten Schaden führt — die Berufshaftpflicht übernimmt den Schadensersatz.
Verwandte Begriffe
BetriebshaftpflichtGewO §34dVersicherungsmakler
Begriff in der Prüfung anwenden
Teste dein Wissen mit prüfungsnahen Fragen zum Thema Haftpflichtversicherung.