Das Beratungsprotokoll ist ein schriftlicher Nachweis, der die Grundlagen und den Anlass der Beratung, die Wünsche des Kunden und die erteilten Empfehlungen dokumentiert. Es ist nach §61 VVG verpflichtend und dient der Beweissicherung bei späteren Streitigkeiten. Der Kunde muss das Protokoll vor Vertragsschluss erhalten.
Praxisbeispiele
Nach einem Beratungsgespräch übergibt der Makler dem Kunden ein unterschriebenes Beratungsprotokoll, bevor der Vertrag unterschrieben wird.