Sozialversicherungssystem

Beihilfe

Die Beihilfe ist eine staatliche Leistung für Beamte und deren Familien zur Erstattung von Krankheitskosten. Sie deckt je nach Bundesland und Personengruppe 50–70 % der Behandlungskosten. Den verbleibenden Teil muss der Beamte über eine private Krankenversicherung absichern.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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