Die Beihilfe ist eine staatliche Leistung für Beamte und deren Familien zur Erstattung von Krankheitskosten. Sie deckt je nach Bundesland und Personengruppe 50–70 % der Behandlungskosten. Den verbleibenden Teil muss der Beamte über eine private Krankenversicherung absichern.
Praxisbeispiele
Ein Bundesbeamter erhält 50 % seiner Arztrechnungen als Beihilfe erstattet und versichert die restlichen 50 % in der PKV.