Die Bedarfsanalyse ist die systematische Ermittlung des individuellen Versicherungsbedarfs eines Kunden. Sie ist nach §61 VVG Pflicht vor jeder Beratung und umfasst die Erfassung der persönlichen Situation, vorhandener Verträge und finanziellen Möglichkeiten. Das Ergebnis bildet die Grundlage für die Produktempfehlung.
Praxisbeispiele
Ein Berater fragt beim Erstgespräch nach Familiensituation, Einkommen, bestehenden Versicherungen und Risikobereitschaft des Kunden.