Lebensversicherung & Altersvorsorge

bAV (betriebliche Altersvorsorge)

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) umfasst Versorgungszusagen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer für den Ruhestand, Invalidität oder Tod. Durchführungswege sind Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung einen Pflichtzuschuss von 15 % leisten.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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