Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) umfasst Versorgungszusagen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer für den Ruhestand, Invalidität oder Tod. Durchführungswege sind Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung einen Pflichtzuschuss von 15 % leisten.
Praxisbeispiele
Ein Arbeitnehmer wandelt 150 € monatlich seines Bruttogehalts in bAV-Beiträge um und spart dadurch Steuern und Sozialabgaben.
Verwandte Begriffe
Riester-RenteEntgeltumwandlungDirektversicherung
Begriff in der Prüfung anwenden
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