Rechtliche Grundlagen

Ausschließlichkeitsvertreter

Der Ausschließlichkeitsvertreter (auch Einfirmenvertreter) ist vertraglich an einen einzigen Versicherer gebunden und darf nur dessen Produkte vermitteln. Er ist kein eigenständiger Gewerbetreibender im Sinne des §34d, da er durch den Versicherer gebunden ist und dessen Haftung übernommen wird.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

Begriff in der Prüfung anwenden

Teste dein Wissen mit prüfungsnahen Fragen zum Thema Rechtliche Grundlagen.

Jetzt üben →
← Zurück zum Glossar