Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Auch Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten als Arbeitsunfälle. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Heilbehandlung, Rehabilitation und Rente.
Praxisbeispiele
Ein Lagerarbeiter hebt eine schwere Kiste falsch an und erleidet einen Bandscheibenvorfall — Arbeitsunfall.