Die Arbeitslosenversicherung ist ein Pflichtversicherungszweig der Sozialversicherung, der Arbeitnehmer bei Verlust des Arbeitsplatzes absichert. Das Arbeitslosengeld I beträgt 60 % (mit Kindern 67 %) des pauschalierten Nettoentgelts und wird je nach Vorversicherungszeit bis zu 24 Monate gezahlt. Die Verwaltung obliegt der Bundesagentur für Arbeit.
Praxisbeispiele
Ein langjähriger Angestellter erhält nach Kündigung für 12 Monate Arbeitslosengeld I von der Bundesagentur für Arbeit.
Verwandte Begriffe
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