Sozialversicherungssystem

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist ein Pflichtversicherungszweig der Sozialversicherung, der Arbeitnehmer bei Verlust des Arbeitsplatzes absichert. Das Arbeitslosengeld I beträgt 60 % (mit Kindern 67 %) des pauschalierten Nettoentgelts und wird je nach Vorversicherungszeit bis zu 24 Monate gezahlt. Die Verwaltung obliegt der Bundesagentur für Arbeit.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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