Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet den Versicherungsnehmer, alle gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Bei Verletzung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder anfechten. Die Pflicht gilt auch bei Gefahrerhöhungen während der Vertragslaufzeit.
Praxisbeispiele
Ein Antragsteller verschweigt eine Vorerkrankung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung — der Versicherer kann später leistungsfrei werden.