Rechtliche Grundlagen

Anfechtung

Die Anfechtung des Versicherungsvertrages ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig getäuscht hat. Anders als beim Rücktritt wirkt die Anfechtung auf den Vertragsschluss zurück (ex tunc), sodass der Vertrag als von Anfang an nichtig gilt. Bereits erbrachte Leistungen können zurückgefordert werden.

Praxisbeispiele

Verwandte Begriffe

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